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   VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22   

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VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22 (https://dejure.org/2022,37659)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 (https://dejure.org/2022,37659)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 3 K 2295/22 (https://dejure.org/2022,37659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung fremder Beurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Konkurrentenstreit; Förderlicher Dienstposten; Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; Elektronische Aktenführung; Beurteilung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Der Dienstherr muss die dort enthaltenen Aussagen "übersetzen" und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander "kompatibel" machen, anschließend auswerten und in der Auswahlentscheidung berücksichtigen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31 f.).

    Hierfür ist auf die in der dienstlichen Beurteilung enthaltenen Befähigungseinschätzungen, die allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsame, nicht auf ein bestimmtes Amt und die hierfür bestehenden Anforderungen bezogene Eigenschaften des Beamten ansprechen, zurückzugreifen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Erst und nur dann, wenn auch danach keine hinreichend verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich besteht oder anhand der Beurteilungen, soweit sie vergleichbar sind, ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber angenommen werden kann, ist zur Feststellung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Raum für den Rückgriff auf weitere Hilfsmittel (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.).

    Eine weitergehende Dokumentationspflicht, insbesondere eine Verpflichtung zur Protokollierung einzelner Antworten, besteht insoweit nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 39 und vom 31.10.2019 - 4 S 2420/19 -, juris Rn. 16).

    Leidet damit das gesamte Auswahlverfahren an grundlegenden Mängeln, ist weder der Anlassbeurteilung noch dem Auswahlgespräch ein hinreichend zuverlässiger Aussagewert für das Ergebnis der Bestenauslese beizumessen, mit der Folge, dass die Auswahl der Antragstellerin in einem rechtmäßigen Auswahlverfahren ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu offenen Erfolgsaussichten im Fall grundlegender Mängel im Auswahlverfahren VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 49, vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 2 sowie vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, juris Rn. 11 ff.).

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Schließlich stellt die Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich auf diese Weise als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 9 und vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, ZBR 2016, 58 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20 und vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, BVerwGE 136, 36; Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 21 ff., jeweils m. w. N.).

    Die Behörden sind verpflichtet, den bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren (vgl. zum Gebot der Aktenwahrheit, Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit BVerfG, Beschluss vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, juris Rn. 84; s. a. Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 23, jeweils m. w. N.; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Aktenführung Berlit, Elektronische Verwaltungsakten und verwaltungsgerichtliche Kontrolle, NVwZ 2015, 197 m. w. N.).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Beurteilungsmängeln sind dabei nicht auf die Schwelle der Offensichtlichkeit anzuheben; vielmehr reicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eines Beurteilungsmangels aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris; Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 31; siehe auch Lorse in: Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Auflage, 2016, A. Die dienstliche Beurteilung der Beamten Rn. 263; enger: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 B 10664/15 -, juris).

  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18

    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Aus der vorgelegten, elektronisch geführten Verwaltungsakte zum konkreten Auswahlverfahren als der (allein) maßgeblichen Auswahldokumentation ist allerdings nicht hinreichend zu erkennen, wer zu welchem Zeitpunkt die konkrete Auswahlentscheidung auf welcher tatsächlichen Erkenntnisgrundlage getroffen hat (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen und m. w. N. Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 12 ff.).

    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und können demgemäß nicht taugliche Grundlage einer Auswahlentscheidung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 WB 59.10 -, juris Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 1206/15 -, juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2018 - 2 B 10761/18 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Allerdings lag der Entscheidung des Personalrats im Hinblick auf die damals noch nicht wirksame Beurteilung der Antragstellerin (die Regelbeurteilung zum Stichtag 01.10.2021 wurde der Antragstellerin erst am 15.07.2022 bekannt gegeben und damit - wie ausgeführt - wirksam) keine zutreffende Unterrichtung über die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde (vgl. zu dieser Problematik Beschluss der Kammer vom 08.10.2018 - 3 K 3258/18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Bei der streitgegenständlichen "Funktionsstelle" handelt es sich sowohl nach der Stellenausschreibung (vgl. insoweit zum maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 -, jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, VBlBW 2017, 475) als auch nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten nicht um ein Statusamt, sondern um einen nach A 15 bewerteten Dienstposten.

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht strenger sein dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.02.2016 - 4 S 2578/15 - und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 - alle bei juris).

    Der Beamte kann in diesem Zusammenhang sowohl geltend machen, durch die Auswahlentscheidung selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein, als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Falls sich in einem Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, dass die Entscheidung, den streitbefangenen Dienstposten mit dem Beigeladenen zu besetzen, fehlerhaft gewesen ist, kann diese Entscheidung nicht folgenlos rückgängig gemacht werden (vgl. zur Statusrelevanz im Fall einer Förderlichkeit der Dienstpostenvergabe für spätere Beförderungsentscheidungen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.02.2022 - 4 S 3570/21 -, vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 - und vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, jeweils juris; systematisierend zu den unterschiedlichen Fallgestaltungen auch Bergmann/Paehlke-Gärtner, Zur Dogmatik des Konkurrentenstreits, NVwZ 2018, 110 mit zahlreichen Nachweisen).

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 40, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 i. V. m. Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 GKG (6-fache Monatsbesoldung im angestrebten Amt nach A 15, Stufe 12 zum Zeitpunkt der Antragstellung; vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Schließlich stellt die Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich auf diese Weise als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 9 und vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, ZBR 2016, 58 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20 und vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, BVerwGE 136, 36; Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 21 ff., jeweils m. w. N.).

    Leidet damit das gesamte Auswahlverfahren an grundlegenden Mängeln, ist weder der Anlassbeurteilung noch dem Auswahlgespräch ein hinreichend zuverlässiger Aussagewert für das Ergebnis der Bestenauslese beizumessen, mit der Folge, dass die Auswahl der Antragstellerin in einem rechtmäßigen Auswahlverfahren ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu offenen Erfolgsaussichten im Fall grundlegender Mängel im Auswahlverfahren VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 49, vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 2 sowie vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22

    Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Im Einzelfall denkbare Schwierigkeiten entbinden die auswählende Stelle nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbare Erkenntnismittel auszuschöpfen (im Anschluss an Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.).

    Dies gilt umso mehr, wenn der Bewerber sein Einverständnis hierzu erklärt (zu Vorstehendem m. w. N. Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Das gilt ungeachtet der Tatsache, dass überdies davon auszugehen ist, dass die Beurteilungsregelungen in Hessen ebenso wie in Baden-Württemberg keine ausreichende gesetzliche Grundlage haben dürften (vgl. zu dieser Problematik BVerwG, Urteile vom 09.09.2021 - 2 A 3.20 -, vom 07.07.2021 - 2 C 2.21 - sowie Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63.20 -, jeweils juris), was derzeit für einen Übergangszeitraum noch hinzunehmen ist, weil andernfalls die Funktionsfähigkeit der Verwaltung leidet, da keine Auswahlentscheidungen getroffen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
    Es fehlt an einer auf die individuellen Leistungen und Befähigungen des Beigeladenen sowie seiner Gesamtpersönlichkeit bezogenen Begründung des Gesamturteils (vgl. zum Begründungserfordernis, wonach es dem Beurteiler obliegt, im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen zumessen will BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 38 ff.; Urteile vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240, vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305 und vom 17.09.2020 - 2 C 2.20 -, BVerwGE 169, 254).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 4 S 2420/19

    Beamteneinstellung; Strukturierung des Auswahlverfahrens; Neueinstellung bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 S 3097/07

    Treffen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Dokumentation der

  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17

    Personalakte elektronische Personalakte vollständig automatisierte Aktenführung

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 4 S 4256/20

    Stellenbesetzungsverfahren (Besetzungsvorschlag einer/s

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - 4 S 3570/21

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz: fehlender enger zeitlicher Zusammenhang

  • VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
    Mit Beschluss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 - (juris) wurde dem Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Dienstposten mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Klägerin erneut entschieden wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte sowie die dem Gericht in elektronischer Form vorliegende Bewerberakte, die Widerspruchsakte, die Akte des Innenministeriums sowie die Gerichts- und Behördenakte des Verfahrens 3 K 2295/22 Bezug genommen.

    Schließlich stellt die Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich auf diese Weise als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.2021 - 4 S 4256/20 -, juris Rn. 9 und vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, ZBR 2016, 58 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 59.08 -, BVerwGE 133, 20 und vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, BVerwGE 136, 36; Beschlüsse der Kammer vom 13.11.2023 - 3 K 1381/23 -, juris Rn. 34, vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 19 und vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 21 ff., jeweils m. w. N.).

    66/2011; vgl. zur elektronischen Aktenführung im Zusammenhang mit der Personalakte auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 A 203/17 -, NVwZ 2019, 576 mit Anm. Müller; s. a. Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Positionspapier Aktenführung und E-Akte, Stand September 2020, abrufbar unter www.bundesrechnungshof.de; zu Vorstehendem bereits Beschluss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 20).

    Schließlich fehlt der Anlassbeurteilung auch eine Aussage über die Eignung für das angestrebte Amt (vgl. zu Vorstehendem bereits die Ausführungen der Kammer im Eilverfahren: Beschluss vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 38).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    66/2011; vgl. zur elektronischen Aktenführung im Zusammenhang mit der Personalakte auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 A 203/17 -, NVwZ 2019, 576 mit Anm. Müller; s. a. Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Positionspapier Aktenführung und E-Akte, Stand September 2020, abrufbar unter www.bundesrechnungshof.de; zu Vorstehendem bereits Beschluss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 20).

    Erst und nur dann, wenn auch danach keine hinreichend verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich besteht oder anhand der Beurteilungen, soweit sie vergleichbar sind, ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber angenommen werden kann, ist zur Feststellung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Raum für den Rückgriff auf weitere Hilfsmittel (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.; Beschuss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 42; vgl. zu den Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen auch Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 21.02.2023 - A 19 K 304/23

    Überstellung im Dublin-Verfahren nach Kroatien; Beweiskraft einer eingescannten

    Durch den Einsatz geeigneter technischer Anwendungen und flankierender organisatorischer Regelungen ist sicherzustellen, dass auch eine elektronisch geführte Verwaltungsakte den genannten Anforderungen entspricht (VG Freiburg, Beschluss 07.12.2022 - 3 K 2295/22 - juris Rn. 20).
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